Betriebsrat
Allgemeines Information- und Beratungsrecht
bedeutet, das der Arbeitgeber den Betriebsrat einmal im Quartal informieren muss, auf Wunsch des Betriebsrates monatlich. Undzwar über laufende Angelegenheiten wie allgemeine Grundsätze der Betriebsführung und Gestaltung der Arbeitsbeziehungen. In wichtigen Angelegenheiten kann ein Vertreter der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer beigezogen werden.
Ohne Betriebsrat ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet und brauch die Belegschaft überhaupt nicht informieren.
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die wirtschaftliche Lage, Art und Umfang der Erzeugung, Auftragsstand und Investitionsvorhaben informieren und auf dessen Wunsch auch darüber beraten. Im Falle von Umstrukturierungsmaßnahmen kann der Betriebsrat Vorschläge zur Milderung der nachteiligen Folgen für die Belegschaft machen.
In Betrieben mit mindestens 20 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber abschließen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet die Schlichtungsstelle.
Bildungsfreistellung
Um sich für die ihm anvertrauten Arbeitnehmer/-innen besser kümmern zu können, muss sich der Betriebsrat auch weiterbilden. Dazu stehen ihm innerhalb einer Legislaturperiode drei Wochen bezahlte Bildungsfreistellung zur Verfügung.
Neben dem Betriebsrat gibt es noch einen Schriftführer, einen Kassier und eine Vertrauensperson für Dienstnehmer mit Einstellschein (Behinderte Menschen). Außerdem erhalten die Familien finanzielle Unterstützung bei einer Geburt, Heirat oder einem Todesfall.
Kündigung
Das Mitwirkungsrecht der Betriebsratskörperschaften im Falle einer bzw. mehrerer Kündigungen ist im Gesetz relativ klar geregelt. Dies ist soweit auch praktikabel, wenn es sich um einzelne Kolleginnen und Kollegen handelt. Stehen aber Kündigungen im größeren Umfang an, so kommt dem Betriebsrat eine wichtige Funktion im Rahmen des sozialen Ausgleichs und der Abfederung der Maßnahmen zu.
Für den Betriebsrat muss der Kampf um jeden einzelnen Arbeitsplatz im Vordergrund stehen. Es ist schon schwierig genug, den Kolleginnen und Kollegen die Situation begreiflich zu machen. Die Verantwortung des Arbeitgebers für die Kündigung ist klar herauszustreichen. Jede sich bietende Möglichkeit um, wenn auch nur einzelnen, den Arbeitsplatz erhalten ist in Betracht zu ziehen.
Der Europäische Betriebsrat
Die EU-Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat, die 1994 erlassen wurde, legt die Basis grenzübergreifender Gewerkschaftsarbeit in multinationalen Konzernen. In Zeiten sich überstürzender Fusionen, Übernahmen und Verlagerungen von Unternehmen an billigere Standorte ist sie ein wichtiges Instrument der Mitbestimmung für jene Arbeitnehmer, die im selben Unternehmen, aber in verschiedenen Ländern tätig sind. Die EU-Richtlinie ermöglicht es, in allen Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit mehr als 1000 Arbeitnehmern – vorausgesetzt sie beschäftigen in wenigstens zwei Mitgliedstaaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes mindestens 150 Personen – dieses grenzübergreifende Vertretungsorgan der Arbeitnehmer einzurichten. Wirksam wurde dieses Instrument allerdings erst durch die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, die Mindestbestimmungen der Richtlinie in die jeweilige nationale Rechtsordnung zu übernehmen.
Was ist nun der Europäische Betriebsrat bzw. was legt seine Richtlinie als seine Funktionen fest? Im Wesentlichen orientiert sich die Richtlinie an nationalen Modellen der betrieblichen Interessenvertretung. Festgelegt werden grundlegende Informationspflichten der Unternehmensleitung. So sind die Arbeitnehmervertreter über die Entwicklung der Geschäftslage des Konzerns in allen relevanten Aspekten, von finanzieller und wirtschaftlicher Lage bis hin zur Beschäftigungssituation, geplanten Entlassungen und Produktionsverlagerungen, Fusionen oder Schließungen, zu unterrichten.
Dass die Realität nicht so rosig ist, wie es die Europäischen Betriebsrat-Richtlinie festlegt, wissen die beteiligten Betriebsräte. Sprachprobleme, fehlende Zeit und Ressourcen sind nur die vordergründigen Hindernisse in der Euro-Betriebsratsarbeit. Auch die unterschiedliche Auffassung, was unter Information zu verstehen ist, behindert die Euro-Betriebsräte.
